Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in aller Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die gilt für Einzel- und Gruppentherapien.
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie als Selbstzahler oder Privatpatient richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Die Kosten werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle, um Einzelfallregelungen Ihres individuellen Versicherungsschutzes zu erfragen.
Im Falle einer berufsbedingten psychischen Erkrankung (z.B. bei psychotherapeutischen Behandlungsbedarf nach einem traumatischen Erlebnis) erstatten die Berufsgenossenschaften in der Regel die Kosten.
Die Kosten für eine Paartherapie oder ein Coaching werden nicht durch Krankenkassen oder andere Kostenträger erstattet. Die erbrachten Leistungen werden daher privat in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Paartherapie werden individuell vereinbart. Richtungsweisend ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).